Aktuelles
Erkrankung und Schulbefreiung
Hiermit möchten wir allen Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schüler einen Überblick und gleichzeitig einen Leitfaden rund um das Thema „Erkrankung und Schulbefreiung“ an die Hand geben.
Erkrankung:
Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass eine telefonische Entschuldigung bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung des Schülers/der Schülerin vor 8.00 Uhr erforderlich ist.
Ist eine Aufnahme des Unterrichts durch den Schüler/die Schülerin an den Folgetagen nicht möglich bzw. zunächst nicht absehbar, ist ein täglicher Anruf (Telefon - Nr.: 0202 563 7324) erforderlich.
Können wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen, sprechen Sie bitte Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter. Darüber hinaus ist eine schriftliche Entschuldigung, in der Sie den Grund für das Schulversäumnis mitteilen, erforderlich. Diese leiten Sie bitte über Ihr Kind an die jeweilige Klassenlehrerin weiter.
Eine Krankmeldung per Mail ist nicht möglich. Das Mail Postfach der Schule kann nur von der Schulleiterin, dem SVA und der Sekretärin aufgerufen werden. Da der angesprochene Personenkreis auch andere Schulen betreuen muss, ist die pünktliche Abfrage nicht immer gewährleistet. Jedoch kann bzw. wird der Anrufbeantworter vom gesamten Kollegium abgehört.
Verhinderungen unmittelbar vor oder nach den Ferien bzw. beweglichen Ferientagen sind grundsätzlich mit einem ärztlichen Attest zu belegen.
(Diese Anordnung ist im Moment ausgesetzt, kann aber durch Weisung des Ministeriums jederzeit wieder gültig werden!)
Für Kinder mit einer gesondert angewiesenen Attestpflicht besteht weiter die Verpflichtung zur Vorlage des Attestes!
Auf besondere Erkrankungen ist Ihrerseits ausdrücklich hinzuweisen. Das betrifft zum Beispiel Masern, Mumps, Keuchhusten, Scharlach, Röteln, Windpocken und gilt auch bei Kopflausbefall und möglicherweise ansteckenden Brechdurchfall (hier muss Cholera, Enteritis, Giardiasis, Ruhr, Typhus usw. ausgeschlossen werden).
Bei besonderen Erkrankungen ist der Besuch eines Arztes zwingend erforderlich.
Eine zusätzliche Meldung bei unseren Mitarbeiterinnen im Offenen Ganztag ist nicht erforderlich. Hier findet ein täglicher Informationsaustausch statt.
Beurlaubung vom Unterricht – Schulbefreiung
§ 43 Abs. 4 Schulgesetz NRW (SchulG)
Zur Klarstellung vorab der Hinweis, dass der Beurlaubung/Schulbefreiung keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen dürfen!
Vor den Schulferien häufen sich die Anträge auf Beurlaubung/Schulbefreiung. Aus diesem Grund möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass grundsätzlich keine Genehmigung unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien, aber auch nicht vor bzw. nach einzelnen Feiertagen und beweglichen Ferientagen ausgesprochen werden.
Eine Ausnahme hiervon ist nur bei Vorliegen eines nachweislich wichtigen Grundes möglich und wenn ersichtlich ist, dass die Beurlaubung eindeutig nicht dem Zweck dient, die Schulferien bzw. unterrichtsfreie Zeit zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder mögliche Verkehrsspitzen zu entgehen.
Ein entsprechender Antrag mit den Nachweisen ist in schriftlicher Form spätestens eine Woche vor dem beantragten Zeitraum der Schulleitung vorzulegen.
Im eigenen Interesse weisen wir nochmals darauf hin, dass Ihre telefonische Erreichbarkeit für Notfälle sehr wichtig ist. Änderungen Ihrer Telefonnummern bitten wir unverzüglich der Schule mitzuteilen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Fahrtkostenerstattung/SchokoTicket
Eine Kostenübernahme durch die Stadt Wuppertal erfolgt, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 2 km für die Primarstufe (Klassen 1 – 4) beträgt.
In diesem Fall stellen Sie einen Antrag in der Schule. Der Vordruck ist bei uns im Sekretariat erhältlich.
Diesen Antrag leiten wir an den Stadtbetrieb Schulen weiter.
Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.
Sollte der Fußweg kürzer als oben angegeben sein, können Sie ein SchokoTicket wie folgt erwerben:
Ein Antragsformular erhalten Sie bei einem KundenCenter der WSW. Dieses Formular füllen Sie bitte aus und lassen es in unserem Sekretariat unterschreiben und abstempeln.
Das Antragsformular können Sie dann im KundenCenter abgeben oder per Post an die WSW zurücksenden.
Wichtig!
In beiden oben genannten Fällen benötigt Ihr Kind einen Schülerausweis. Ohne die Vorlage des Schülerausweises, ist das Ticket bei einer Kontrolle nicht gültig!
Bitte reichen Sie ein aktuelles Passfoto Ihres Kindes in unserem Sekretariat ein, damit ein Schülerausweis ausgestellt werden kann.
Der Schülerausweis muss zu Beginn eines neuen Schuljahres stets verlängert werden.