Schulpflegschaft
Eine Schule lebt auch vom Engagement der Eltern.
Die Schulpflegschaft ist eine gesetzlich geschaffene Mitwirkungsmöglichkeit und ein von der Elternschaft gewähltes Organisations- und Informationsgremium. Die Mitglieder der Schulpflegschaft setzen sich aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren VertreterInnen zusammen. Diese Gruppe wählt die Vorsitzenden der Schulpflegschaft und deren StellvertreterInnen, sowie die Mitglieder der Schulkonferenz. Die Wahlen finden jährlich statt.
Zunächst vertritt die gesamte Schulpflegschaft laut §72 Schulgesetz die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Wir beraten über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, woraus sich unsere Ziele ergeben. (Näheres dazu unter: schulministerium.nrw.de)
Hierzu können wir Anträge an die Schulkonferenz richten. In den Schulpflegschaftssitzungen und -stammtischen beraten wir uns über die Bildungs- und Erziehungsarbeit, Schulfeste sowie andere Projekte auch untereinander.